2.9.2024 – OLG Zweibrücken: Haftungsverteilung bei Kollision mit Traktor

OLG Zweibrücken vom 24.4.2024, Az. 1 U 116/23

Ein Traktorfahrer war auf einer Landstraße unterwegs und hatte vor, links abzubiegen. Er setzte den Blinker und begann den Abbiegevorgang. In dem Moment nahte von hinten ein Pkw, der überholen wollte und es kam zur Kollision.

Der Traktorfahrer war der Ansicht, die Pkw-Fahrer hafte alleine, da er bei unklarer Verkehrslage überholt habe und aufgrund des Blinkers erkennen konnte, dass der Traktor abbiegen wollte. Zudem sei auf der Strecke ein Überholverbot, ausgenommen Fahrzeuge bis 25 km/h, sein Traktor fahre 40 km/h, was auch durch einen Aufkleber am Heck erkennbar sei.

Das OLG Zweibrücken entschied, dass eine Haftungsquote von 75% zu 25% zu Gunsten des Traktorfahrers bestehe.

Der Pkw-Fahrer hafte überwiegend, da er nicht nur gegen das Überholverbot verstoßen habe, sondern auch bei unklarer Verkehrslage. Zudem habe er den Blinker übersehen.

Eine Alleinhaftung scheide aber aus, da der Traktorfahrer gegen die doppelte Rückschaupflicht verstoßen habe. Er hätte sich vor Einleitung des Abbiegevorgangs noch einmal umsehen müssen.

Daher sei die genannte Haftungsquote gerechtfertigt.