27.9.2024 – LG Lüneburg: Haftung des Pferdehalters für Verletzungen eines Motorradfahrers durch Pferdetritt

LG Lüneburg vom 30.5.2024, Az. 5 O 362/23

Eine Motorradfahrerin befuhr mit ihrem Sozius eine Landstraße. Am linken Fahrbahnrand befand sich eine Fußgängerin, die an der linken Hand einen Hund führte und rechts ein Pferd.

Die Motorradfahrerin entschloss sich an der Gruppe vorbeizufahren und fuhr am rechten Fahrbahnrand. Das Pferd spürte wohl das von hinten herannahende Motorrad, drehte sein Hinterteil in die Straße und schlug aus.

Die Motorradfahrerin wurde am Arm getroffen und kam zu Fall.

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung regulierte 70% des Schadens, die Motorradfahrerin forderte vollen Schadenersatz.

Das LG Lüneburg gab ihr recht.

Ein Motorradfahrer dürfe darauf vertrauen, dass ein Pferdehalter, der ein Pferd am Straßenrand führt, das Tier so kontrollieren kann, dass ein herannahendes Fahrzeug nicht in Gefahr gerät.

Wenn kein Mitverschulden des Motorradfahrers nachzuweisen ist, haftet der Tierhalter alleine.